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AGB

Popcorn und Zuckerwattemaschine

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Miete von Popcorn- und Zuckerwattemaschinen.

  1. Mindestabnahme: Die Mindestabnahme beträgt 100 Portionen für Popcorn und Zuckerwatte.

  2. Lieferung: Die Lieferung erfolgt gegen eine Gebühr von 2.- CHF pro Kilometer. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Maschine selbst im Lager abzuholen.

  3. Reinigung: Kunden haben die Wahl, die Maschine selbst zu reinigen oder diesen Service gegen einen Aufpreis von 90.- CHF von uns durchführen zu lassen. Bei unzureichender Reinigung durch den Kunden erfolgt eine Reinigungsgebühr.

  4. Betreuung vor Ort: Gegen Aufpreis stellen wir auf Wunsch Personal zur Verfügung, das die Maschine vor Ort bedient.

  5. Verwendungszweck: Unsere Popcorn- und Zuckerwattemaschinen können sowohl privat als auch gewerblich gemietet werden.

  6. Buchungen sind verbindlich und nicht stornierbar.

Diese AGB regeln die Bedingungen für die Miete von Popcorn- und Zuckerwattemaschinen bei uns. Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen stimmen Sie diesen Bedingungen zu.

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