AGB
Popcorn und Zuckerwattemaschine
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Miete von Popcorn- und Zuckerwattemaschinen.
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Mindestabnahme: Die Mindestabnahme beträgt 100 Portionen für Popcorn und Zuckerwatte.
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Lieferung: Die Lieferung erfolgt gegen eine Gebühr von 2.- CHF pro Kilometer. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Maschine selbst im Lager abzuholen.
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Reinigung: Kunden haben die Wahl, die Maschine selbst zu reinigen oder diesen Service gegen einen Aufpreis von 90.- CHF von uns durchführen zu lassen. Bei unzureichender Reinigung durch den Kunden erfolgt eine Reinigungsgebühr.
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Betreuung vor Ort: Gegen Aufpreis stellen wir auf Wunsch Personal zur Verfügung, das die Maschine vor Ort bedient.
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Verwendungszweck: Unsere Popcorn- und Zuckerwattemaschinen können sowohl privat als auch gewerblich gemietet werden.
Diese AGB regeln die Bedingungen für die Miete von Popcorn- und Zuckerwattemaschinen bei uns. Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen stimmen Sie diesen Bedingungen zu.